Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte

Das 1964 von Helmut Coing begründete Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte ist heute eines der weltweit wichtigsten Zentren der rechtshistorischen Forschung. Es wird heute geleitet von Frau Prof. Dr. Marie Theres Fögen (Universität Zürich) und Prof. Dr. Michael Stolleis (Universität Frankfurt). Seine Bibliothek umfasst 250.000 Bände. Daneben gibt es Spezialsammlungen von Manuskripten auf Mikrofilm, juristische Dissertationen des 17.–20. Jahrhunderts (insges. 80.000 Exemplare) sowie Juristen-Nachlässe.
Die Wissenschaftler des Instituts arbeiten an unterschiedlichen Projekten, deren zeitliche Spannweite von der Antike bis in das 20. Jahrhundert reicht. Vor allem in den letzten Jahren haben sich die Arbeiten von der ursprünglich dominierenden Privatrechtsgeschichte der Neuzeit auf neue Gebiete ausgeweitet: Spätmittelalterliche Gerichtsbarkeit, Erfassung der frühen juristischen Drucke, frühneuzeitliche „Policey“ (Normsetzung und Normdurchsetzung), Geschichte des Völkerrechts, Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts (Erschließung von Briefen, Analyse von Zeitschriften), Steuerung der Wirtschaft in Diktaturen des 20. Jahrhunderts, Wissenschaftsgeschichte des öffentlichen Rechts u.a.m. Eine selbständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe widmet sich dem Recht der Industriellen Revolution. Eine im Institut angelegte Sammlung von Dokumenten über internationale Kriegsverbrecherprozesse nach dem Zweiten Weltkrieg wird künftig in Zusammenarbeit mit der Universität Marburg erschlossen.
Das Institut kooperiert nicht nur mit zahlreichen Institutionen des In- und Auslands, sondern vor allem auch mit der Universität Frankfurt. Seit dem Wintersemester 2002 betreiben die Rechtshistoriker der Universität mit dem Institut ein Forschungskolleg für vergleichende Rechtsgeschichte („International Max-Planck Research School“). Gefördert werden dort je zur Hälfte in- und ausländische junge Rechtshistoriker.

Kontakt:
www.mpier.uni-frankfurt.de